Gutachter Mönchengladbach - öffentlich bestellte vereidigte Sachverständige

öffentlich bestellte vereidigte Sachverständige


Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zeichnet sich aus durch:

Besondere Sachkunde: Nur der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige führt im Bestellungsverfahren einen Nachweis über seine "besondere Sachkunde".

Vertrauenswürdigkeit: Die Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft.

Objektivität: Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und seine Gutachten unparteiisch zu erstatten.

Pflicht zur Gutachtenerstattung: Er darf Aufträge nur aus wichtigem Grund ablehnen.

Schweigepflicht: Er muss die ihm bei der Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren. Im Gerichtsverfahren steht ihm kein besonderes Aussageverweigerungsrecht zu.

Überwachung: Der Sachverständige wird durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt hat, überwacht.

Pflicht zur Fortbildung: Der Sachverständige ist verpflichtet, sich nachweisbar auf seinem Bestellungsgebiet ständig im erforderlichen Umfang fortzubilden.

Nur wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt wurde, darf sich als "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" bezeichnen. Das bedeutet, dass er die besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen hat. Fehlt nur eine dieser Anforderungen, wird der Sachverständige nicht bestellt. Die Bezeichnung "Sachverständiger" allein bietet keine Gewähr für Qualität, denn sie ist gesetzlich nicht geschützt. Auch die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen kann die öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht ersetzen.